Hamburg, der 30. Juni 2003
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftl. Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördl. Anordnungen etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise ganz vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Im übrigen kommen wir erst in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mind. 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
4.5. Für Dienstleistungen gelten folgende Stornofristen: Abgesagte oder verschobene Termine werden mit 15% der reinen Arbeitszeit in Rechnung gestellt, falls die Absage weniger als 8 Tage im Voraus erfolgte. Bei einer Absage weniger als 4 Tage im Voraus werden 25% der reinen Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt nicht für Termine, die auf Samstage oder Sonn- und Feiertage fallen.
5. Transport und Gefahrübergang
5.1. Der Transport erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder falls der Transport durch uns erfolgt, sobald die Sendung unsere Geschäfts- oder Lagerräume verlassen hat.
5.3. Wird der Transport ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
5.4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.
5.5. Die gelieferten Waren können den Ausfuhrkontrollvorschriften von Deutschland, der EU oder anderen Staaten unterliegen. Der Re-Export kann die Genehmi-gung der jeweils zuständigen Behörde erfordern. Der Käufer ist für die Einhaltung der Export-Kontrollbestimmungen ggfs. bis zum Endverbraucher verantwortlich und verpflichtet sich ausdrücklich, uns vollkommen schad- und klaglos zu halten.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; findet der Endverbrauch durch Vollkaufleute statt beträgt die Gewährleistungsfrist für mechanische Teile der Produkte 12 Monate, sofern es sich nicht um allgemein übliche Verschleißteile handelt, ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
6.2. Wir haften in keinem Fall für aus Programm- oder Programminstallationsfehlern entstandene Schäden. Daneben wird von uns keine Gewährleistung für die Lauffähigkeit der Programme übernommen. Programme werden grundsätzlich nur in Form von Nutzungslizenzen weitergegeben oder erstellt.
6.3. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.4. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.5. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen können wir nach unserer Wahl verlangen, dass a) das schadhafte Teil mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird; b) der Käufer das schadhafte Teil bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
6.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.
6.7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.8. Defekte Geräte sind nur unter Angabe des Kaufbeleges und Fehlerbeschreibung frei an uns zu schicken.
6.9. Eine zeitliche Erweiterung der Gewährleistungsfrist gilt dann, wenn sie auf dem Kaufbeleg ausdrücklich vermerkt wird. Die Gewährleistungserweiterung umfasst nicht das Recht des Käufers auf Minderung, Wandlung oder Rückgabe.
6.10. Wir können grundsätzlich nicht die vom Hersteller ausgezeichnete erweiterte Garantie gewähren. In Fällen, wo der Hersteller für die Durchführung von Garantiereparaturen in der erweiterten Garantiezeit eine Bearbeitungspauschale verlangt, geben wir diese zum Selbstkostenpreis an den Kunden weiter.
6.11. Übergibt uns der Kunde Datenträger oder ermöglicht er uns den Zugriff auf seine Datenträger, so haften wir nicht für Verluste von Daten durch Installation, Reparatur- oder Diagnoseversuche sowie die Folgeschäden aus diesen Verlusten.
6.12. Uns zur Kenntnis gegebene vertrauliche Informationen wie Zugangskennungen, Passworte, Einwahlnummern usw. werden wir mit Vorsicht verwahren, schließen aber jede Haftung für Schäden durch den Verlust oder die Einsichtnahme Dritter in solche Informationen, insbesondere durch Diebstahl oder Datenspionage, aus.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
7.2. Erlischt unser (Mit )Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit )Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit )Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab.
7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Zahlung
8.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort netto zu zahlen.
8.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.3. Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, von diesem Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
8.4. Der Käufer gerät automatisch 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug, sofern er nicht schon vorher angemahnt wurde die Restschuld zu begleichen.
8.5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlung ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt die gesamt Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitszahlung zu verlangen.
8.6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
9. Schutz- und Urheberrechte
9.1. Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls dies uns zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt abändern oder ersetzten, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
9.2. Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziffer 6.2 entsprechend.
9.3. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferte Produkte. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten und Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
9.4. Beauftragt uns der Kunde mit der Installation von Software, überträgt er uns unwiderruflich das Recht, die Lizenzbedingungen des Softwarelizenzgebers im Namen des Kunden zu akzeptieren.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort ist Hamburg.
10.2. Gerichtsstand für das gerichtl. Mahnverfahren ist Hamburg. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 ABGG ist Gerichtsstand ausschließlich Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Teilnichtigkeit
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für evtl. ergänzungsbedürftige Lücken.